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Ihr Anwalt für
Werkvertragsrecht
Krefeld und Düsseldorf

Werkvertragsrecht

Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein vom Besteller in Auftrag gegebenes Werk, gegen Zahlung des Werklohns, zu erstellen. Die Entlohnung erfolgt erst nach Abnahme des Werks, sofern es im Vertrag nicht anders geregelt wird. Gegenstand des Vertrags ist immer das zu erstellende Werk, d.h. es wird ein Erfolg geschuldet. Das grenzt ihn ab vom Dienstvertrag, bei dem die reine Tätigkeit geschuldet wird. Gängige Beispiele für Werkverträge sind zum Beispiel

  • Herstellerverträge
  • Bauverträge
  • Beförderungs- oder Transportverträge
  • Gutachterverträge
  • Reparaturverträge

Die Kanzlei Kordes unterstützt Auftragnehmer und -geber rund um das Werkvertragsrecht.

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Juristische Unterstützung
bei Konflikten um Werkverträge

Zu Rechtsstreitigkeiten bei Werkverträgen kann es beispielhaft dann kommen, wenn das erstellte Werk nach Auffassung des Bestellers mangelhaft ist: Trotz teurer, zeitaufwändiger Reparatur besteht der Defekt am Kfz immer noch; oder der Schaden wurde zwar behoben, aber dabei ein anderer verursacht. Das Gutachten des Kfz-Gutachters weist eklatante Kalkulationsfehler auf. Eine neu gebaute Treppe weist Sicherheitsmängel auf, der Garten- und Landschaftsbauer hat ein Brachland hinterlassen, der in Auftrag gegebene Kleiderschrank entspricht nicht den gewünschten Abmessungen. Das Gesetz spricht dem Auftraggeber für diese Fälle sogenannte Mängelrechte zu, die unter anderem Schadensersatz oder Nacherfüllung umfassen. Ob er seine Ansprüche zu Recht anmeldet, hängt ganz entscheidend vom Vertrag ab. Denn er beschreibt sowohl die genauen Rahmenbedingungen (zum Beispiel: Fertigstellungstermin) als auch die Eigenschaften, die das fertige Werk aufweisen muss.

Rechtsanwältin Anna Kordes unterstützt Besteller und Auftraggeber in allen Fragen des Werkvertragsrechts und hilft Ihnen dabei, vertragliche Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer durchzusetzen.

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