Mit dem Strafrecht werden bestimmte menschliche Handlungen als „abweichendes Verhalten“ definiert und unter staatliche Strafe gestellt. Die Sanktionierung erfolgt je nach der Schwere des Vergehens durch eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Das Strafrecht gliedert sich in das materielle Strafrecht, das festlegt, welche Handlung als Straftat gilt, und das formelle Strafrecht, das im Strafprozessrecht geregelt wird und bestimmt, wie das materielle Strafrecht im konkreten Fall durchgesetzt wird. Unter den Begriff des allgemeinen Strafrechts fallen unter anderem Delikte wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Raub, Sexualstraftaten, räuberische Erpressung, Untreue und Urkundenfälschung.
Im Unterschied zum Zivilrecht, bei dem eine Privatperson als Kläger auftritt, hat sich der Angeklagte in strafrechtlichen Prozessen gegenüber dem Staat zu verantworten. Gleichzeitig können aber Privatpersonen als Nebenkläger auftreten, wenn sie durch die Tat des Angeklagten persönlich zu Schaden gekommen sind.
Sehen Sie sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber, ist die Hilfe eines Anwalts für Strafrecht bzw. Strafverteidigers dringend geraten. Es gilt, Akteneinsicht zu nehmen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um Ihre Interessen zu wahren. Dies kann bedeuten, einen Freispruch zu erwirken oder das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.
Sie benötigen Rechtsbeistand in einem Strafrechtsprozess?
In Strafrechtsprozessen haben geschädigte Zivilpersonen die Möglichkeit, als Nebenkläger für die Wahrung ihrer Rechtsinteressen einzutreten und in einem Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend zu machen. Besonders bei schweren Vergehen, wie zum Beispiel Körperverletzung oder Sexualdelikten, ist es sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihre Interessen vertritt und Sie berät.
Als Opferanwalt übernehme ich für Sie unter anderem folgende Schritte: