In Düsseldorf und Krefeld betreue ich sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen in Streitfällen des privaten Baurechts. Beim privaten Baurecht geht es — im Unterschied zum öffentlichen Baurecht — meist um Bauverträge, Mängelansprüche oder den geschuldeten Werklohn. Als Gesetzesgrundlage fungieren das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Vereinbarungen der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
Das Bauvertragsrecht ist eine Kategorie des Werkvertragsrechts. Mit einem Bauvertrag verpflichten sich die am Bauvorhaben beteiligten Firmen (Bauunternehmen und Handwerksbetriebe) dazu, ein vom Besteller in Auftrag gegebenes Bauvorhaben durchzuführen. Der vom Besteller zu entrichtende Werklohn wird erst dann gezahlt, wenn die im Vertrag beschriebene Arbeit vollständig durchgeführt wurde. Ein Bauvertrag unterliegt keiner Formvorschrift und kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Angesichts der Komplexität eines Bauvorhabens sollte bei der Ausgestaltung eines Bauvertrags aber besser nichts dem Zufall überlassen bleiben. Daher empfiehlt es sich, einen Bauvertrag gemeinsam mit einem Anwalt für privates Baurecht aufzusetzen bzw. ihn vor der Unterzeichnung von einem solchen prüfen zu lassen.
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das private Baurecht unterstütze ich Sie bei der Ausformulierung und Prüfung von Bauverträgen.
Kontaktieren Sie mich! Rufen Sie an: 02151 - 656 563 0Der Hausbau ist für viele Menschen ein Traum, den sie sich nur einmal in ihrem Leben erfüllen. Umso ärgerlicher ist es, wenn bei der Umsetzung des Bauvorhabens Mängel auftreten. Um solche Mängel so früh wie möglich zu identifizieren, sollten Sie den Baufortschritt regelmäßig überprüfen und sofort eine Rüge aussprechen, wenn Ihnen dabei ein Mangel auffällt. Eine solche Rüge ist idealerweise immer an eine Nacherfüllungsfrist gekoppelt. Das Gleiche gilt für Mängel, die erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens auffallen. Wenn der Auftragnehmer sich weigert, einen Mangel anzuerkennen oder zu beheben, oder die Nacherfüllungsfrist ohne Ergebnis verstreichen lässt, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um Ihre Rechtsansprüche zu prüfen und sicherzustellen.
Bestimmte Mängel treten am Bau gehäuft auf. Einige von Ihnen machen sich aber auch erst nach einiger Zeit konkret bemerkbar. Achten Sie bei der regelmäßigen Begehung der Baustelle daher frühzeitig auf entsprechende Anzeichen.
Als Rechtsanwalt für privates Baurecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie Mängelansprüche erheben oder die Nachbesserung durchsetzen möchten.
Kontaktieren Sie mich! Rufen Sie an: 02151 - 656 563 0Beim Werklohn handelt es sich um die Vergütung der Durchführung einer Arbeit, die in einem Bau- oder Werkvertrag geregelt wurde. Ist der Auftraggeber der Meinung, die in Auftrag gegebene Arbeit wurde nicht wie im Vertrag gefordert durchgeführt, kann er den Werklohn einbehalten, bis die von ihm beanstandeten Mängel behoben wurden. Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder nicht, hängt aber oftmals von der genauen Formulierung des Vertrags, vom individuellen Ermessen oder anderen Umständen ab. Da der Hausbau für private Bauherren meist eine überaus emotionale Angelegenheit ist, können Streitigkeiten über Mängel und bestehende Werklohnansprüche hitzig werden. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der für Sie einen kühlen Kopf bewahrt.
Als Rechtsanwalt für privates Baurecht setze ich Ihren Werklohnanspruch
gegen private Bauherren durch.
Da Bauunternehmer und Handwerker bei einem Bauvorhaben in Vorleistung treten, gehen sie ein hohes finanzielles Risiko ein. Geht der Auftraggeber vor Fertigstellung in Insolvenz oder wird er aus anderen Gründen zahlungsunfähig, bleiben die am Bau beteiligten Unternehmer unter Umständen auf ihren Kosten sitzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen diesen Fall abzusichern. So können zum Beispiel vertraglich Vorauszahlungen festgelegt oder eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden. Gern berate ich Sie zu den Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern.
Sie wollen sicherstellen, dass Sie nicht auf Ihren Unkosten sitzenbleiben und den Ihnen zustehenden Werklohn erhalten? Dann kontaktieren Sie mich!
Kontaktieren Sie mich! Rufen Sie an: 02151 - 656 563 0Ein Hausbau ist ein komplexes Unterfangen, bei dem mehrere Schritte aufeinanderfolgen und ineinandergreifen. Verzögerungen in einem Schritt haben unweigerlich Auswirkungen auf die nachfolgenden Schritte. Um dies zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass Bauzeiten vereinbart und eingehalten werden. Allerdings ist es ebenso notwendig, diese Bauzeiten so anzulegen, dass sie realistisch sind. Kontaktieren Sie als Bauherr vor der Abfassung eines Bauvertrags unbedingt einen Baurechtsanwalt, um entsprechende Bauzeiten zu vereinbaren und vor bösen Überraschungen gefeit zu sein!
Sie möchten sich als Bauherr vor teuren Bauzeitverzögerungen schützen?
Dann kontaktieren Sie mich als kompetenten Baurechtsanwalt!