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Rechtsberatung
in Krefeld und Düsseldorf

Weitere Rechtsgebiete

Neben meiner Anwaltstätigkeit im Verkehrsrecht, Mietrecht und Strafrecht biete ich Ihnen kompetenten Rechtsbeistand in den Bereichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Kaufrecht und Werkvertragsrecht an.

Anwalt für Schadens­ersatz-
und Schmerzens­geld­recht in Krefeld

Wer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt oder beschädigt, ist dazu verpflichtet, den dabei entstandenen Schaden zu ersetzen bzw. dafür aufzukommen. Das ist regelmäßig bei Verkehrsunfällen oder Hundebissen, aber auch bei anderen strafrechtlich relevanten Delikten wie der Körperverletzung oder Sachbeschädigung der Fall. Grundsätzlich dienen Schadensersatz und Schmerzensgeld dazu, den vor dem schädigenden Ereignis herrschenden Zustand wiederherzustellen. Bei der Kalkulation des Schmerzensgeldes sind die Schwere der Verletzung und der individuelle Heilungsverlauf zu berücksichtigen. Bei dem Schadensersatz ist neben dem tatsächlich entstandenen Schaden z. B. auch der Verdienstausfall zu berücksichtigen, wenn eine Verletzung die/den Geschädigte/Geschädigten daran hindert, ihrem/seinem Beruf nachzugehen.

Als Anwalt für Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht ermittle und prüfe ich Ihren Schaden oder die Forderung des Gegners und sorge im folgenden Verfahren dafür, dass Sie als Geschädigte/Geschädigter den Ihnen zustehenden Beitrag erhalten oder als Schädigende/Schädiger nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden.

Ihnen sind durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Schäden an Körper oder Eigentum entstanden oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche werden gegen Sie geltend gemacht?

Anwalt für Kaufrecht
und Kaufvertragsrecht in Krefeld

Als Anwalt für Kauf- und Kaufvertragsrecht ist es meine Aufgabe, die aus einem Kaufvertrag hervorgehenden Ansprüche meiner Mandanten durchzusetzen: Das können sowohl Käufer als auch Verkäufer sein. Da für die Durchsetzung dieser Ansprüche sowohl die kaufrechtlichen Bestimmungen des BGB als auch die AGB des jeweiligen Verkäufers berücksichtigt werden müssen, ist die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts ratsam. Umso mehr, wenn der jeweilige Kaufvertrag Elemente wie Finanzierung, Dienstleistungen oder werkvertragliche Aspekte umfasst oder einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist.

Rechtsberatung für Käufer

Ich biete Ihnen z.B. Hilfe in folgenden Problemfällen:

  • Nichtlieferung einer gekauften Ware
  • Widerrufsrecht
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Arglistige Täuschung
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche

Rechtsberatung für Verkäufer

Ich berate Sie z.B. zu folgenden Fragen:

  • Gestaltung von Verträgen und AGB
  • Mahnungswesen/Inkasso
  • Eigentumsvorbehalt und Zahlungsmodalitäten
  • Reklamationsfälle
  • Nicht- oder mangelhafte Lieferung durch Lieferanten

Sie sind Käufer oder Verkäufer und benötigen Unterstützung in kaufvertragsrechtlichen Streitfällen?

Kontakt

Sie benötigen Unterstützung im Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, im Kaufrecht oder im Werkvertragsrecht? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin!