Das Mietrecht ist ein komplexer und unübersichtlicher Rechtsbereich. Es legt sowohl die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern als auch die Rahmenbedingungen eines rechtsgültigen Mietvertrags fest. Grundsätzlich ist der Gegenstand eines Mietvertrags leicht erklärt: Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Wohnung, Geschäftsräume oder ein Haus und der Mieter zahlt dafür den monatlich vereinbarten Mietzins.
Sie benötigen Rechtsbeistand?
In der Praxis sind gerade wohnraummietrechtliche Konflikte für beide Parteien belastend: für den Mieter, weil sie seine unmittelbare Privatsphäre betreffen, für den Vermieter, weil sein Eigentum von fremden Personen in Anspruch genommen wird, die er nicht einfach vor die Tür setzen kann. Das gilt besonders im Wohnraummietrecht, das besonders darauf ausgelegt ist, den Mieter vor der Willkür des Vermieters zu schützen.
Gerade Mängel und die Aufforderung zur Beseitigung derselben (z. B. Schimmelbefall) führen häufig zu Konflikten. Aber auch die Auflösung eines Mietverhältnisses kann zum Auslöser von Streitigkeiten werden, etwa wenn der Vermieter die Übernahme von Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen vom Mieter einfordert und deshalb die Kaution nicht auszahlt. Oder aber wenn der Vermieter seinerseits einen bestehenden Mietvertrag kündigen möchte, weil er Eigenbedarf anmeldet oder Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Miete bestehen.
Im Gewerberaummietrecht entfällt zwar die soziale Komponente des Mieterschutzes, dafür kann eine unvorteilhafte Gestaltung des Mietvertrags für den Mieter schwere wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gerade bei einer Geschäftsneugründung kommt es auf jeden Euro an: Ein ungünstig gestalteter Mietvertrag treibt die monatlichen Fixkosten in die Höhe und gefährdet im schlimmsten Fall nicht nur den Geschäftserfolg, sondern die Existenz. Aber auch Eigentümer sind vor Fehlern bei der Vertragsgestaltung, die den bleibenden Wert der Immobilie gefährden, nicht gefeit.
Als Anwältin für Mietrecht vertrete ich die Interessen von Mietern und Immobilieneigentümern gleichermaßen – sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeimmobilien. Meine Klienten berate ich unter anderem zu folgenden Themen: