Bei einem Autounfall gilt es, schnell zu handeln! Wir bieten
Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Haftung bei Verkehrsunfällen.
Denn: Sollten Sie den Unfall nicht verursacht haben, muss der Gegner Ihre Anwaltskosten tragen.
Zögern Sie nicht und senden Sie uns mit dem Formular:
Wir kümmern uns sofort um Ihr Anliegen und nehmen schnellstöglich
Kontakt mit Ihnen auf!
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin in allen Streitfällen rund um das Kfz und die Fortbewegung von einem Ort zum anderen.
Wir bieten:
Das Verkehrsrecht ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern setzt sich aus Regelungen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen. So fallen etwa das Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Erteilung und Entzug des Fahrerlaubnis) sowie das Verkehrsstrafrecht (z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z. B. Bußgelder für Falschparken) in den Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts, während sich das private Verkehrsrecht unter anderem mit dem Verkehrsvertragsrecht (z. B. Gewährleistungsrecht beim Kauf oder Leasing eines Automobils) und dem Verkehrshaftungsrecht (z. B. Schadensersatz beim Unfall) beschäftigt. Aufgrund dieser Komplexität und der Vielfalt der unterschiedlichen Vorschriften, die zu beachten sind, ist es wichtig, sich in allen verkehrsrechtlichen Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Ich betreue Sie in meiner Kanzlei bei allen verkehrsvertrags- und verkehrsstrafrechtlichen Problemen, in Bußgeldverfahren, sowie bei Unfällen mit Sach- und/oder Personenschaden – ganz gleich, ob Sie Geschädigter oder Verursacher sind.
Sie benötigen Rechtsbeistand?
Das Verkehrsvertragsrecht regelt Kauf-, Miet- und Leasingverträge von Kraftfahrzeugen, aber auch Werkstattverträge. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wann immer es beim Kauf, beim Verkauf oder bei der Reparatur eines Kfz zu Unstimmigkeiten kommt. Das könnten zum Beispiel folgende Fälle sein:
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht wird die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten geregelt. Hierzu gelten beispielhaft:
Auch das Verhalten von Fußgängern oder Radfahrern wird im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert, zum Beispiel, wenn Sie eine Straße bei roter Fußgängerampel überqueren oder den Radweg in falscher Richtung befahren.
Ich unterstütze Sie, wenn Sie sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten müssen und gegen den Bußgeldbescheid und das eventuell damit verbundene Fahrverbot vorgehen möchten.
Sie benötigen Rechtsbeistand
im Verkehrsrecht?
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verübt werden. Hierzu gehören zum Beispiel:
Da bei einer Verurteilung meist auch der Verlust der Fahrerlaubnis und nicht nur ein Fahrverbot droht, ist es von großer Bedeutung, sich kompetente Unterstützung durch einen erfahrene Verkehrsrechtsanwalt zu holen. Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nehmen und damit die Informationen erhalten, die für eine interessensgerechte Verteidigung notwendig sind.
Ich zeige Ihnen ehrlich die Möglichkeiten im Strafverfahren auf und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie. Ich prüfe, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist und sorge in der Hauptverhandlung dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wann immer es zu einem Unfall kommt, mit Personen- und/oder Sachschaden, geht es anschließend um die Schuldfrage sowie um Schadensersatzansprüche. Der Geschädigte sieht sich dabei nicht nur dem Verursacher gegenüber, sondern auch dessen Haftpflichtversicherung. Wenden Sie sich nach einem Verkehrsunfall unbedingt an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Diese/r kann überprüfen, ob sie tatsächlich der Verursacher sind, ob alle Schadenspositionen berücksichtigt wurden und vollständig beglichen worden sind. Das gilt auch, wenn Sie nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, denn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist dazu verpflichtet, Ihre Anwaltskosten zu übernehmen.
Bei der Schadensregulierung sind mitunter folgende Positionen zu beachten:
Ich kümmere mich darum, dass Ihre Schadensersatzansprüche in voller Höhe reguliert werden, und von der Versicherung keine unrechtmäßigen Kürzungen Ihres Anspruchs vorgenommen werden.