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Allgemeine
Mandatsbedingungen

I. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rechtsanwältin Anna Kordes (im Folgenden: Rechtsanwältin) und dem Mandanten über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

II. Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses

1. Ein Mandat kommt durch eine telefonische oder schriftliche (E-Mail, Fax, Post) Anfrage des Mandanten noch nicht zustande. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn auf die Anfrage eine Bestätigung der Mandatsübernahme von der Rechtsanwältin erfolgt.

2. Die Rechtsanwältin behält sich vor, Mandatsanfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Anfragen, die ohne ausreichende Angaben zur Identität des Anfragenden und zum Gegner erfolgen, werden nicht bearbeitet.

III. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht gegebenenfalls ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürlich Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Rechtsanwältin Anna Kordes
Uerdinger Straße 541
47800 Krefeld
E-Mail: mail@kanzleikordes.de

b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten, was dazu führen kann, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für mich mit deren Empfang.

c) Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ich meine Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erbracht habe, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

IV. Mandatsbearbeitung

1. Gegenstand der Beauftragung der Rechtsanwältin ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Die Rechtsanwältin führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt unter Beachtung der für sie geltenden Berufsordnungen und Standesrichtlinien und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.

Frau Rechtsanwältin Anna Kordes ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die auch als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf lautet:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstr. 25
40479 Düsseldorf

Rechtsanwälte unterliegen berufsrechtlichen Regelungen (in den jeweils gültigen Fassungen), dies sind insbesondere:

  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)

Die jeweils gültigen Fassungen der genannten berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.

2. Die Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn der Mandant einen entsprechenden Auftrag rechtzeitig erteilt hat und dieser von der Rechtsanwältin angenommen wurde.

3. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.

V. Mitwirkungspflichten des Mandanten

1. Der Mandant verpflichtet sich, die Rechtsanwältin bei der Bearbeitung seiner Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Eine Überprüfung der Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit durch die Rechtsanwältin erfolgt nicht. Die Rechtsanwältin ist dazu berechtigt, den Angaben des Mandanten Glauben zu schenken, es sei denn, die Unrichtigkeit der Angaben ist offensichtlich.

2. Alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind unverzüglich mitzuteilen.

VI. Vergütung

1. Bereits durch die erste Beratung wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro (Inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) ausgelöst, die am Tag der Beratung zu entrichten ist. Bei Unfällen mit eindeutiger Haftung des Gegners wird auf die sofortige Zahlung dieser Gebühr verzichtet.

2. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es wird für das Mandat eine Honorarvereinbarung geschlossen. Die Rechtsanwältin ist befugt, angemessene Vorschusszahlungen von dem Mandanten für ihre Tätigkeit zu verlangen.

3. Auch in den Fällen, in denen der Gegner zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist (z.B. bei Schadensersatzansprüchen), bleibt der Mandant - als Auftraggeber - primär Kostenschuldner. Sollte der Anspruch gegen den Gegner nicht realisierbar sein, müssen die Kosten daher vom Mandanten getragen werden

4. Die Einholung der Deckungszusage der Rechtschutzversicherung ist Aufgabe des Mandanten. Die Rechtsanwältin erklärt sich einverstanden, die Deckungszusage kostenlos einzuholen, soweit der Arbeitsaufwand die Erstellung eines Schreibens nicht überschreitet. Darüber hinausgehender Aufwand muss entweder vom Mandanten geleistet werden, oder wird von der Rechtsanwältin mit der dafür anfallenden gesetzlichen Gebühr in Rechnung gestellt.

5. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Auf Honorarforderungen der Rechtsanwältin sind Leistungen an Erfüllung Statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen durch elektronische (Kredit-) Kartensysteme. Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Rechtsanwältin.

VII. Kündigung

1. Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist stets zulässig. Das Kündigungsrecht steht auch der Rechtsanwältin zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig

VIII. Aufrechnung, Abtretung, Sicherungsabtretung, Zurückbehaltungsrecht

1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

2. Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Rechtsanwältin in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Die Rechtsanwältin wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.

3. Zahlansprüche aus einem evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag werden sicherungshalber an die Rechtsanwältin abgetreten. Dem Mandanten ist es gestattet, den Anspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer in eigenem Namen außergerichtlich und gerichtlich (z.B. Deckungsschutzklage) geltend zu machen. Sofern eine Abtretung aus rechtlichen Gründen unwirksam sein sollte, oder die Rechtsschutzversicherung der Abtretung - soweit erforderlich - nicht zustimmt, wird der Rechtsschutzversicherer vom Mandanten angewiesen, evtl. Zahlungsansprüche direkt an die Rechtsanwältin zu leisten. Für den Fall des Anwaltswechsels wird schon jetzt festgelegt, dass die Rechtsanwältin im Falle einer erteilten Deckungszusage zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt sein soll (Einschränkung des Wahlrechts der Kostenerstattung).

4. Bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen (Honorare und Auslagen) hat die Rechtsanwältin an den ihr überlassenen Unterlagen gegenüber dem Mandanten ein Zurückbehaltungsrecht, sofern das Zurückbehalten nicht nach den Umständen unangemessen ist. Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Mandat hat die Rechtsanwältin alle Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nur herauszugeben, soweit dies von dem Mandanten ausdrücklich gewünscht wird. Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.

IX. Haftung

1. Die Rechtsanwältin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherung AG, 40198 Düsseldorf.

a) Versicherungsschutz (räumlicher Geltungsbereich) besteht für

  • die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht, sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören;
  • Tätigkeiten vor europäischen Gerichten, sowie Gerichten der genannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht;
  • die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht.

Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme.

b) Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 1.000.000,00 Euro (in Worten: eine Million Euro).

3. Die Haftung der Rechtsanwältin für Vermögensschäden aufgrund von Berufsversehen ist begrenzt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Rechtsanwältin in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag in Höhe von insgesamt höchstens 1.000.000,00 Euro (in Worten: eine Million Euro) beschränkt, sofern sich aus einer gesondert zwischen der Parteien getroffenen Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch für sämtliche andere gegenwärtige und künftige Mandate, soweit nicht bereits Ansprüche schriftlich geltend gemacht wurden.

4. Falls eine über die vereinbarte Haftungsbeschränkung hinausgehende Haftung gewünscht wird, kann schriftlich eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, sofern der Auftraggeber die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Versicherung übernimmt.

5. Ansprüche gegen die Rechtsanwälte verjähren in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch ab Beendigung des Mandats.

X. Datenschutz

Dem Mandanten wird zu Beginn des Mandats eine separate Datenschutzerklärung entsprechend den Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung übergeben.

XI. Sonstiges

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit der ausdrücklichen Einbeziehung dieser allgemeinen Mandatsbedingungen durch den Mandant wird für den Einzelfall vereinbart, dass der Schriftformzwang auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses gilt.

2. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: Juni 2021