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Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Unfall

Welche Ansprüche Angehörige haben und worauf sie achten sollten

Der Tod eines nahestehenden Menschen lässt sich nicht in Geld aufwiegen. Das ist selbstverständlich. Trotzdem stellt sich nach einem tödlichen Unfall häufig die Frage, ob Angehörige wenigstens eine finanzielle Entschädigung für das erlittene seelische Leid verlangen können.

Genau hierfür gibt es das sogenannte Hinterbliebenengeld.

Dieser Anspruch ist besonders im Verkehrsrecht wichtig. Wenn ein Mensch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt, geht es nämlich nicht nur um Beerdigungskosten oder mögliche Unterhaltsansprüche. Auch das Leid der nahen Angehörigen wird rechtlich anerkannt.

In diesem Beitrag wird vereinfacht erklärt, wer Hinterbliebenengeld verlangen kann, wie hoch der Anspruch in der Regel ist und welche weiteren Ansprüche nach einem tödlichen Unfall geprüft werden sollten.

parkbank |unsplash.com - Ann

Um welches Problem geht es?

Früher war die Rechtslage für Angehörige sehr unbefriedigend.

Wenn ein Mensch durch einen Unfall getötet wurde, konnten zwar bestimmte finanzielle Schäden ersetzt verlangt werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten der Beerdigung oder unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verlust von Unterhalt. Das persönliche seelische Leid der Angehörigen wurde aber nur dann entschädigt, wenn es selbst zu einer eigenen Gesundheitsverletzung geführt hatte.

Wer nach dem Tod eines Angehörigen trauerte, hatte früher nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Anspruch kam erst dann in Betracht, wenn die Trauer über das hinausging, was rechtlich noch als „normale“ Trauerreaktion angesehen wurde, und Krankheitswert erreichte. Das konnte zum Beispiel bei einer schweren Depression, einer behandlungsbedürftigen Anpassungsstörung oder einem sogenannten Schockschaden der Fall sein.

Das war für viele Betroffene kaum nachvollziehbar. Denn der Tod eines Kindes, eines Elternteils, eines Ehepartners oder eines anderen besonders nahestehenden Menschen ist ein schwerer Einschnitt, auch wenn die Trauer nicht sofort in Form einer ärztlichen Diagnose greifbar wird. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Hinterbliebenengeld einen eigenen Anspruch geschaffen.

Was ist Hinterbliebenengeld?

Das Hinterbliebenengeld ist eine Geldentschädigung für das seelische Leid, das Hinterbliebene durch den Tod eines nahestehenden Menschen erleiden.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 844 Abs. 3 BGB. Bei tödlichen Verkehrsunfällen gibt es außerdem eine entsprechende Regelung in § 10 Abs. 3 StVG.

Das Hinterbliebenengeld ist nicht dasselbe wie Schmerzensgeld wegen einer eigenen psychischen Erkrankung. Es soll gerade auch dann eine Entschädigung ermöglichen, wenn Angehörige zwar schwer leiden, aber keine eigene Gesundheitsverletzung im medizinischen Sinne nachweisen können.

Wer kann Hinterbliebenengeld verlangen?

Ein Anspruch besteht nicht für jede Person, die den Verstorbenen kannte oder um ihn trauert. Erforderlich ist ein besonderes persönliches Näheverhältnis.

Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern wird ein solches Näheverhältnis gesetzlich vermutet. Diese Personen müssen also grundsätzlich nicht erst umfangreich beweisen, dass sie dem Verstorbenen nahestanden.

Das bedeutet aber nicht, dass nur diese Angehörigen einen Anspruch haben können.

Auch andere Personen können Hinterbliebenengeld verlangen, wenn tatsächlich ein besonderes persönliches Näheverhältnis bestand. In Betracht kommen zum Beispiel Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Verlobte oder Lebensgefährten. Entscheidend ist dann nicht nur die rechtliche Verwandtschaft, sondern die tatsächlich gelebte Beziehung.

Gerade bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien oder besonders engen Geschwisterbeziehungen muss deshalb sorgfältig dargestellt werden, weshalb die Beziehung zu dem Verstorbenen besonders eng war.

Muss eine psychische Erkrankung nachgewiesen werden?

Nein.

Gerade das ist der wesentliche Unterschied zum sogenannten Schockschaden. Für das Hinterbliebenengeld muss grundsätzlich nicht nachgewiesen werden, dass der Angehörige selbst psychisch erkrankt ist. Es genügt, dass ein besonderes persönliches Näheverhältnis bestand und durch den Tod seelisches Leid verursacht wurde.

Anders ist es, wenn zusätzlich ein eigener Schmerzensgeldanspruch wegen einer psychischen Gesundheitsverletzung geltend gemacht werden soll. Dann muss nachgewiesen werden, dass die Beeinträchtigung über die übliche Trauerreaktion hinausgeht und Krankheitswert hat. Hierfür können ärztliche Unterlagen, therapeutische Behandlungen oder im Streitfall auch ein Sachverständigengutachten wichtig werden.

Wie hoch ist das Hinterbliebenengeld?

In der Praxis beträgt das Hinterbliebenengeld in der Regel 10.000,00 €.

Dieser Betrag ist kein starrer Festbetrag und auch keine gesetzliche Obergrenze. Er ist der Betrag, an dem sich viele Regulierungen und gerichtliche Entscheidungen orientieren. Je nach Einzelfall kann der Anspruch höher oder niedriger ausfallen.

Für die Höhe kommt es insbesondere darauf an, wie eng die Beziehung zu dem Verstorbenen war, wie schwerwiegend die Umstände des Todes waren und welche Folgen der Verlust für den Angehörigen hatte. Auch der Grad des Verschuldens kann eine Rolle spielen.

Bei nahen Angehörigen wie Ehegatten, Eltern oder Kindern wird man häufig von 10.000,00 € ausgehen können. Besondere Umstände können eine Erhöhung rechtfertigen. Eine Kürzung kommt dagegen insbesondere dann in Betracht, wenn nur eine teilweise Haftung des Schädigers besteht.

Gerade bei Verkehrsunfällen ist deshalb zunächst zu prüfen, ob die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig eintrittspflichtig ist oder ob eine Haftungsquote gebildet wird.

Was passiert, wenn der Verstorbene nicht sofort tot war?

Ein besonders wichtiger Punkt wird in der Regulierungspraxis häufig übersehen.

Wenn der Verletzte nach dem Unfall nicht sofort verstorben ist, sondern noch eine gewisse Zeit weitergelebt hat, kann zusätzlich ein eigener Schmerzensgeldanspruch des Verstorbenen entstanden sein.

Dieser Anspruch betrifft nicht das Leid der Angehörigen, sondern die Schmerzen, Ängste und Leiden, die der Verletzte selbst bis zu seinem Tod erlebt hat. Verstirbt die verletzte Person später, kann dieser Anspruch auf die Erben übergehen und von diesen geltend gemacht werden.

Hierbei kommt es sehr auf den konkreten Ablauf an. Entscheidend kann zum Beispiel sein, ob der Verletzte noch bei Bewusstsein war, ob er Schmerzen wahrgenommen hat, ob er Todesangst erlitten hat oder ob eine intensivmedizinische Behandlung erfolgt ist.

Dieser Anspruch sollte nach einem tödlichen Unfall immer geprüft werden, wenn der Tod nicht unmittelbar an der Unfallstelle eingetreten ist.

Welche weiteren Ansprüche können bestehen?

Das Hinterbliebenengeld ist nur ein Teil der möglichen Ansprüche nach einem tödlichen Unfall.

Daneben können insbesondere Beerdigungskosten, Kosten für Traueranzeigen, Grabkosten, Fahrtkosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden. Wenn der Verstorbene gegenüber Angehörigen unterhaltspflichtig war, kommt außerdem ein Unterhaltsschaden in Betracht.

Gerade dieser Unterhaltsschaden kann wirtschaftlich sehr bedeutsam sein. Wenn beispielsweise ein Elternteil verstirbt, der zum Familieneinkommen beigetragen hat, können Ansprüche über viele Jahre bestehen.

Auch ein Haushaltsführungsschaden kann eine Rolle spielen, wenn der Verstorbene im Haushalt Leistungen erbracht hat, die nun wegfallen.

weitere Ansprüche | unsplash.com -  Kristina Tripkovic

Was machen Versicherungen in der Praxis?

Versicherungen zahlen nach einem tödlichen Unfall nicht immer von sich aus sämtliche Ansprüche vollständig aus.

Teilweise wird das Hinterbliebenengeld zu niedrig angeboten. Teilweise werden einzelne Angehörige nicht berücksichtigt. Manchmal wird auch übersehen, dass neben dem Hinterbliebenengeld noch weitere Ansprüche bestehen, insbesondere das eigene Schmerzensgeld des Verstorbenen bei einem späteren Tod nach dem Unfall.

Für Angehörige ist diese Situation besonders belastend. Sie befinden sich ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation und müssen sich dann zusätzlich mit der Haftpflichtversicherung, Unterlagen, Fristen und rechtlichen Einwendungen auseinandersetzen.

Ein Angebot der Versicherung muss nicht ungeprüft akzeptiert werden. Gerade wenn nur pauschal gezahlt wird oder einzelne Schadenspositionen fehlen, sollte die Regulierung sorgfältig überprüft werden.

unterlagen | unsplash.com - Beatriz Pérez Moya

Welche Unterlagen sind wichtig?

Für die Prüfung der Ansprüche sind zunächst alle Unterlagen zum Unfall und zur Haftung wichtig. Hierzu gehören insbesondere der Unfallbericht, die Ermittlungsakte, Gutachten, Zeugenaussagen und die bisherige Korrespondenz mit der Versicherung.

Außerdem sollten Unterlagen zu den geltend gemachten Schäden gesammelt werden. Das betrifft zum Beispiel Rechnungen über Beerdigungskosten, Traueranzeigen, Grabkosten oder sonstige Aufwendungen.

Wenn der Verstorbene nach dem Unfall noch gelebt hat, sind auch medizinische Unterlagen von großer Bedeutung. Sie können Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Höhe ein eigener Schmerzensgeldanspruch des Verstorbenen entstanden ist.

Bei Unterhaltsansprüchen werden außerdem Einkommensunterlagen, Renteninformationen, Angaben zur familiären Situation und gegebenenfalls Nachweise über Haushaltsführung und Betreuung benötigt.

Wie lange können Ansprüche geltend gemacht werden?

Auch Ansprüche nach einem tödlichen Unfall unterliegen der Verjährung.

In vielen Fällen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die anspruchsberechtigte Person von den maßgeblichen Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Man sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, dass die Regulierung irgendwann später noch problemlos nachgeholt werden kann.

Gerade nach schweren Unfällen laufen häufig mehrere Dinge gleichzeitig: ein Ermittlungsverfahren, die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung, die Organisation der Beerdigung, mögliche Rentenfragen und die wirtschaftliche Neuordnung der Familie. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu prüfen, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen beachtet werden müssen.

Rechtsanwaltliche Unterstützung beim Hinterbliebenengeld

Die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem tödlichen Unfall erfordert neben rechtlicher Erfahrung auch eine sorgfältige und sensible Aufarbeitung des Sachverhalts.

Ich prüfe für Sie, ob und in welcher Höhe Hinterbliebenengeld verlangt werden kann, ob weitere Schadensersatzansprüche bestehen und ob ein eigenes Schmerzensgeld des Verstorbenen geltend gemacht werden kann. Außerdem übernehme ich die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und achte darauf, dass berechtigte Ansprüche nicht übersehen oder zu niedrig reguliert werden.

Gerade in einer solchen Ausnahmesituation kann es entlastend sein, die rechtliche Auseinandersetzung nicht selbst führen zu müssen.