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Parkvision GmbH

„Parkverstöße“ in Krefeld Uerdingen

Hier stelle ich Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügen, welches Sie verwenden können, wenn Sie von der S/G/F Forderungsmanagement GmbH zur Zahlung einer Gebühr oder Vertragsstrafe aufgefordert wurden, weil Sie die Parkfläche an der Adresse Bahnhofstraße 1 in 4729 Uerdingen unberechtigt genutzt haben sollen. Sie können dieses Schreiben ausdrucken und lediglich die Lücken füllen, oder aber Ihren Bedürfnissen anpassen.

Update: Mittlerweile verschickt die Parkvision auch im eigenen Namen Zahlungsaufforderungen. Achten Sie daher bitte auf die Absenderadresse oberhalb des Adressfeldes oder in der Fußzeile. Das Logo auf dem Briefkopf ändert sich nicht. Wenn Sie ein Schreiben von der Parkvision GmbH erhalten haben, müssen Sie den Widerspruch an diese richten. Das entsprechende Musterschreiben finden Sie hier: [PDF] [Word-Datei]

Parkvision GmbH - „Parkverstöße“ in Krefeld Uerdingen

Bitte beachten Sie, dass das Musterschreiben allgemein gehalten und somit eventuell nicht auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Die Informationen hier und in dem Schreiben ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Schon kleine Veränderungen eines Sachverhaltes können ein anderes rechtliches Ergebnis zur Folge haben.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Parkgebühr für das Parken auf privatem Gelände zu verlangen. Hierfür ist jedoch ein Vertragsschluss notwendig. Dies, weil hier nicht die Stadt tätig wird, sondern ein privates Unternehmen.

Voraussetzung für diesen Vertrag ist eine (konkludente) Willenserklärung des Nutzers der Parkfläche. Konkludent bedeutet, dass man durch sein Verhalten zeigt, dass man einen Vertrag abschließen möchte. Um diese Erklärung abgeben zu können, muss man jedoch wissen, dass ein Vertragsverhältnis zustande kommen könnte. Das ist nur dann der Fall, wenn beim Auffahren auf die Parkfläche deutlich erkennbare Schilder auf den Vertragsschluss hinweisen.

Des Weiteren könnte nur von dem Fahrer eine Gebühr/Vertragsstrafe verlangt werden. Denn nur dieser könnte diese Erklärung abgegeben haben. Es kann also nicht, wie bei normalen Parkverstößen, der Halter haftbar gemacht werden!

Wenn bewiesen werden kann, dass die Beschilderung zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vertragsschlusses nicht ausreichend war, stehen die Chancen gut, dass der geforderte Betrag nicht gezahlt werden muss.

Wenn Sie mein Musterschreiben verwenden möchten, prüfen Sie bitte selbst sorgfältig, ob es zu Ihrer Situation passt. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie auf das Musterschreiben (oder auch auf Ihr eigenes Schreiben) keine Antwort von der Gegenseite erhalten werden.

In der Regel werden bei derartigen Sachverhalten die Zahlungsaufforderungen und die Mahnschreiben vollautomatisiert versandt. Die Antworten hierauf werden häufig ignoriert. Stattdessen werden so lange weiter Zahlungsaufforderungen verschickt, bis die angeblichen Vertragspartner einknicken und zahlen. Oder Sie erhalten lediglich die lapidare Antwort, dass der Widerspruch nicht akzeptiert wird und Ihnen werden Lichtbilder von Ihrem Auto übersandt.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass in Ihrem Fall kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt, sollten Sie auf die Zahlungsaufforderung nur einmal reagieren und anschließend abwarten, ob Sie eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalten. Erst dann müssen Sie wieder handeln und sich gegen die Klage verteidigen, bzw. gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben.

Da eine Klage/ein Mahnbescheid noch nach drei Jahren (Regelverjährung) bei Ihnen eingehen könnte, ist es ratsam alle Beweise (z.B. Lichtbilder der Beschilderung oder Zeugenaussagen) sicherheitshalber zu fixieren und aufzubewahren. Wenn Sie nicht abwarten und stattdessen lieber Rechtssicherheit haben möchten, könnten Sie eine negative Feststellungsklage erheben.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollten Sie sich im Rahmen eines Mandats von einem Anwalt/einer Anwältin beraten lassen!