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Beweissicherung im Falle des Unfalls

Was tun, wenn es geknallt hat?

Der hier beschriebene Sachverhalt ist mir so oder in ähnlicher Form schon häufig begegnet. Deshalb möchte ich nun darauf hinweisen, worauf Sie im Falle eines Unfalles, bei dem nur Blechschaden entstanden ist, immer achten müssen, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Schaden auch ersetzt wird:

Ein Mandant kommt zu uns und berichtet von einem Unfall. Dieser war recht unspektakulär (in den meisten Fällen handelte es sich um einen leichten Auffahr- oder Parkplatzunfall) und die Verursachung ist eindeutig dem Unfallgegner zuzuordnen.

Parkvision GmbH - „Parkverstöße“ in Krefeld Uerdingen

Dieser zeigte sich einsichtig, räumte sein Verschulden ein und entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit. Aus diesem Grunde wird auf das Hinzurufen der Polizei verzichtet, der Mandant notiert sich selber die Daten des Unfallgegners und verlässt den Unfallort mit dem guten Gefühl, dass die Regulierung des Schadens nun völlig unproblematisch erfolgen wird.

In der Folgezeit wartet der Mandant vergeblich auf die Kontaktaufnahme seitens der gegnerischen Versicherung. Nachdem er dann selber den Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners angemeldet hat, erfährt er, dass der Unfallgegner dort – entgegen seiner Äußerung an der Unfallstelle – bisher noch keinerlei Angaben gemacht hat. Die Versicherung schreibt ihren Versicherungsnehmer daher nun an und bekommt von diesem eine der folgenden Antworten:

  • a) Gar keine. Der Unfallgegner stellt sich einfach tot.
  • b) Der Unfallgegner behauptet, dass er an diesem Unfall ganz bestimmt nicht schuld sei und beschreibt einen anderen Unfallhergang. Oder:
  • c) der Unfallgegner gibt an, nie einen Unfall gehabt zu haben.

Da der Mandant darauf verzichtet hat, den Unfall durch die Polizei festhalten zu lassen und leider auch alleine im Auto saß, hat er nun ein großes Problem. Denn wer einen Schaden ersetzt bekommen möchte, muss beweisen, dass ihm dieser von dem Unfallverursacher zugefügt wurde.

Daher beachten Sie im Falle eines Unfalles bitte folgende Grundsätze:

Parkvision GmbH - „Parkverstöße“ in Krefeld Uerdingen

Es ist tatsächlich nicht zwingend notwendig, die Polizei zu einem leichten Unfall mit eindeutiger Verursachung und ohne Verletzte hinzuzurufen, trotzdem ist es möglich. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, nur weil der Polizist dies als unnötigen Arbeitsaufwand empfindet.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Polizei außen vor zu lassen und nicht gerade zufällig Ihre ganze Familie oder Ihre Fußballkumpels dabei haben, so fertigen Sie aber bitte immer Fotos von der Unfallstelle, der Endposition der Fahrzeuge und den Beschädigungen und der Nummernschilder der Fahrzeuge.

Wenn Sie etwas zu schreiben mit sich führen, lassen Sie den Unfallgegner zusätzlich den Unfallhergang schriftlich fixieren und unterschreiben. Fotografieren Sie dann am besten auch die Ausweisdokumente des Fahrers. Wenn er den Unfallhergang nicht unterschreiben möchte, sollten Sie besser die Polizei hinzu rufen, denn dann ist die Angelegenheit eben gerade nicht geklärt. Sagen Sie den Polizeibeamten in dem Fall, dass der Unfallgegner sein Verschulden bestreitet.

Sprechen Sie eventuelle Zeugen an und notieren Sie deren Daten.

Verlassen Sie sich bitte niemals darauf, dass der Gegner seine Schuld gegenüber seiner Versicherung schon einräumen wird, sammeln Sie immer (!!) ausreichend Beweise um den Unfall im Zweifelsfall beweisen zu können.

Anderenfalls kann es gut sein, dass Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

P.S. Wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden, oder Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten, muss die Polizei immer hinzugerufen werden!